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DAV fordert mehr Schutz der Anwaltschaft und Menschen­rechte in Belarus

Statement von Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vorsitzender des Ausschusses Menschen­rechte des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Der DAV ist bestürzt über die sich zuspitzende Lage der Anwaltschaft und die vermehrte Verletzung von Menschen­rechten in Belarus und fordert als Teil des Weimarer Dreiecks einen effektiveren Schutz der Menschen­rechte und der Rechte der freien Anwaltschaft. Die Anwaltschaft in Belarus gerät immer weiter in Bedrängnis. Dies geschieht in einer Zeit, in der die Menschen­rechtslage im Land sich zunehmend verschlechtert. In einem Joint Statement verurteilt daher der DAV-Menschen­recht­sausschuss gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) und weiteren Anwalt­sor­gan­i­sa­tionen die aktuell zunehmenden Repres­sionen gegen Anwältinnen und Anwälte in Belarus.

"Anwältinnen und Anwälte, die eine unbequeme Meinung äußern oder friedlich Demonstri­erende und Opposi­tionelle vor Gericht vertreten, werden in Belarus zunehmend von der Regierung unter Druck gesetzt. Staatliche Maßnahmen reichen dabei von adminis­trativen Repres­sionen über Diszipli­n­ar­maß­nahmen bis zu strafrechtlicher Verfolgung. Politisch aktiven Anwältinnen und Anwälten werden immer häufiger die Zulassungen entzogen. Solche rein politisch motivierten, willkür­lichen Zulassungswider­ru­fungen sind nicht hinnehmbar. Daher braucht die belarus­sische Anwaltschaft unsere Unterstützung dabei, einen effektiven Schutz der Rechte der freien Advokatur im Lande wieder­herzustellen.

Das gilt vor allem vor dem Hintergrund einer sich zuletzt dramatisch verschlechternden allgemeinen Menschen­rechtslage. Neben Berichten über Einschränkungen des Demonstra­tionsrechts und der Meinungs­freiheit mehren sich ernst zu nehmende Vorwürfe von Folter, Polizeigewalt und politischer Einflussnahme auf Gerichte von staatlicher Seite. In einer solchen Lage gewinnt der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht noch an Bedeutung. Ohne eine freie und unabhängige Anwaltschaft ist dieser aber nicht zu gewährleisten."

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